Im Großraum Köln und auch sonst in NRW; für jede Nutzungsänderung einen Bauantrag stellen !
Die Änderung der Nutzungsart, auch ohne bauliche Veränderung, ist genehmigungspflichtig.
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen
bedürfen der Baugenehmigung. BauO NRW § 60.
Sie besitzen, mieten oder kaufen eine Gewerbefläche und möchten / müssen die Nutzung ändern ?
Dann müssen Sie bei Ihrem Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Der Antrag kommt im Umfang einem Bauantrag gleich, also aufwendig. Sie brauchen einen Architekten / Architektin.
Damit Sie bei einer illegalen Nutzung eine Nutzungsuntersagung vorbeugen, müssen Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.
Unser erfahrendes Brandschutz-Ingenieurbüro unterstützt Sie :
Nutzen Sie unser Erfahrung seit 1975 im Bau- und Immobilienbereich !
Riskieren Sie keine Nutzungsuntersagung durch die Baubehörde! Das kann für Sie teuer werden.
Sprechen Sie mit uns.
Wenn Sie eine gewerbliche Nutzung ändern, müssen Sie auch ein Brandschutzkonzept einreichen. Wir helfen und beraten Sie.