Dach illegaler Wohnraum   ?

  

Ausbau

Sie, oder der Vorbesitzer haben den früheren Speicher zu Wohnzwecke ausgebaut ? Jetzt untersagt das Bauamt die Nutzung mit sofortiger Wirkung ?  ( eine konkrete Gefahr ! )  Dann müssen Sie das Dachgeschoss verlassen, oder die Mieter der Dachwohnung müssen ausziehen.

Vielleicht können wir Ihnen sofort helfen. Wir prüfen den 1. und 2. Rettungsweg, ob eine Möglichkeit der Feuerwehranleiterung besteht.  Wir reichen für Sie einen Bauantrag ein. Dann haben Sie vorerst Ruhe und können in der Wohnung verbleiben. 

 

 

Sie haben einen Geräteschuppen, oder das Dachgeschoss zu Wohnzwecke ausgebaut ?  Auch das ist illegal. Sie benötigen eine Baugenehmigung, die wir für Sie beim Bauamt einreichen können. Auch für die Gebäudeversicherung / Feuerversicherung ist es wichtig, dass alle genutzten Räume genehmigt wurden. Wenn Sie eine Grenzbebauung haben, muss in der Regel der Nachbar schriftlich zustimmen. Dann können wir tätig werden.

 

Noch problematischer wird es, wenn der Abstellraum im Satteldach zu Wohnraum umgebaut wurde. Der Brandschutz ist zu beachten. Dies ist in der Regel vernachlässigt worden.  Auch der 2. Rettungsweg muss nachgewiesen werden. Das Deutsche Baurecht ist nicht einfach !  Da müssen erfahrene Planer ran !

 

 

Keller

Umbau zu Wohnraum. Das kann grundsätzlich machbar sein. Es müssen aber technische und rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Ein Apartment im Keller mit einem kleinen Fenster wird nicht zu Wohnraum, da muss mehr passieren !  Wir helfen bei der Umbauplanung.

 

Bauantrag

Sie müssen alle illegalen An- und Umbauten legalisieren lassen.  Wir prüfen für Sie die vorhandene Bebauung und geben Ihnen Empfehlungen. Fehlt eine Baugenehmigung und hat diese Erfolg genehmigt zu werden, werden wir für Sie aktiv.  Auch wenn Sie bereits beim örtlichen Amt nachgefragt haben und Ihnen wurde eine negative Auskunft gegeben.  Wir sind seit 1975 in der Planung und Ausführung von Immobilien tätig. In dieser zeit haben wir viel, sehr viel Erfahrung mit der Baubehörde gesammelt.

 

 

Ärger mit dem Bauamt

Das Bauamt droht mit Rückbau ?   Wir prüfen ob diese Forderung rechtens ist. Haben Sie eine schriftliche Anhörung bekommen ?  Wurde § 28 BauVerwaltungsGesetzt berücksichtigt ? 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, vielleicht können wir auch Ihnen helfen.

 

 

der 2. Rettungsweg

wichtig :   der zweite Rettungsweg

Für jede Nutzungseinheit müssen Sie den 2. Rettungsweg nachweisen. Bei ausgebauten Dachgeschosswohnungen, einschließlich Spitzboden, ist dies oft sehr schwer, bzw. fast gar nicht möglich.  Auch hier bieten wir planerische Lösungen an.

bauen ohne Genehmigung

ohne Genehmigung ?

Sie, oder Ihr Vorgänger haben ohne eine Baugenehmigung umgebaut, ausgebaut, angebaut ?  Da gibt es in NRW eine klare Regelung :    Rückbau !!!

.... oder Sie lassen sich den illegalen Bau durch eine Baugenehmigung  genehmigen.

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung und im Kampf mit der Baubehörde.  Sprechen Sie mit uns.