Wir sind erfahrene Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz und erstellen für Ihren Sonderbau das notwendige Brandschutzkonzept. Nach der BauO NRW § 70 Absatz 2 ist mit dem Bauantrag auch das Brandschutzkonzept einzureichen.
Wer Brandschutzkonzepte aufstellen darf steht in der BauO NRW § 54 Absatz 3 !
Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Brandschutzplanung.
Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne.
Tel. 0221 - 340 98 300
e-mail info@ing-schmitz.com
große Sonderbauten sind :
Hochhäuser mehr als 22 m Höhe
bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m
Gebäude mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche
Verkaufsstätten mehr als 2.000 m2
Büro- und Verwaltungsgebäude mehr als 3.000 m2
Versammlungsstätten mehr als 200 Besucher/innen in Versammlungsräume
im Freien mehr als 1.000 Besucher/innen
Sportanlagen
Schank- und Speisegaststätten mehr als 200 Gastplätze,
Beherbergungsstätten mehr als 30 Betten
Pflege- und Betreuung
Krankenhäuser
Wohnheime
Tageseinrichtung für Kinder, behinderte, alte Menschen
Schulen
Justizvollzugsanstalten
Camping
Vergnügungsparks
Regallager Höhe mehr als 9 m
Anlagen / Lager Explosions-Brandgefahr
Garagen mehr als 1.000 m2
kleine Sonderbauten sind :
alle Gebäude, die nicht unter den großen Sonderbauten fallen und für die das einfache Baugenehmigungsverfahren gestellt wird.