das Brandschutzkonzept     für jeden Sonderbau

 

 

 

Wir sind erfahrene Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz.  Nach der BauO NRW § 70  Absatz 2  ist mit dem Bauantrag auch das Brandschutzkonzept einzureichen. 

Wer Brandschutzkonzepte aufstellen darf steht in der BauO NRW § 54 Absatz 3

Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Brandschutzplanung.

 

Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen werden von staatlich anerkannte Sachverständige nach § 87 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 für die Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar sind.

 

Erstelle ich als Fachplaner ein Brandschutzkonzept, wird dies von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geprüft, da ich nicht wie die zwei zuvor genannten Sachverständige gleichzusetzen bin. 

 

Ich habe ein Hochschulstudium absolviert und bin seit 1992 in der Brandschutzplanung erfolgreich tätig.  Eine Liste meiner "Referenzen" stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenlos per-e.mail zur Verfügung.

Ich bin Mitglied der Ingenieurkammer Bau NRW. 

Regelmäßige Fortbildungsverpflichtungen werden wahrgenommen.   

 

 

Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne.

 Tel.          0221 - 340 98 300

e-mail     info@ing-schmitz.com

 

 

große Sonderbauten sind :

Hochhäuser mehr als 22 m Höhe

bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m

Gebäude mit mehr als  1.600 m2 Grundfläche

Verkaufsstätten mehr als 2.000 m2

Büro- und Verwaltungsgebäude mehr als  3.000 m2

Versammlungsstätten mehr als 200 Besucher/innen in Versammlungsräume

im Freien mehr als 1.000 Besucher/innen

Sportanlagen

Schank- und Speisegaststätten  mehr als 200 Gastplätze,

Beherbergungsstätten mehr als  30 Betten

Pflege- und Betreuung

Krankenhäuser

Wohnheime

Tageseinrichtung für Kinder, behinderte, alte Menschen

Schulen

Justizvollzugsanstalten

Camping

Vergnügungsparks

Regallager Höhe mehr als 9 m

Anlagen / Lager Explosions-Brandgefahr

Garagen mehr als 1.000 m2

 

 

kleine Sonderbauten sind :

alle Gebäude, die nicht unter den großen Sonderbauten fallen und für die das einfache Baugenehmigungsverfahren gestellt wird.