Wir sind erfahrene Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz. Nach der BauO NRW § 70 Absatz 2 ist mit dem Bauantrag auch das Brandschutzkonzept einzureichen.
Wer Brandschutzkonzepte aufstellen darf steht in der BauO NRW § 54 Absatz 3
Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Brandschutzplanung.
Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen werden von staatlich anerkannte Sachverständige nach § 87 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 für die Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar sind.
Erstelle ich als Fachplaner ein Brandschutzkonzept, wird dies von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geprüft, da ich nicht wie die zwei zuvor genannten Sachverständige gleichzusetzen bin.
Ich habe ein Hochschulstudium absolviert und bin seit 1992 in der Brandschutzplanung erfolgreich tätig. Eine Liste meiner "Referenzen" stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenlos per-e.mail zur Verfügung.
Ich bin Mitglied der Ingenieurkammer Bau NRW.
Regelmäßige Fortbildungsverpflichtungen werden wahrgenommen.
Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne.
Tel. 0221 - 340 98 300
e-mail info@ing-schmitz.com
große Sonderbauten sind :
Hochhäuser mehr als 22 m Höhe
bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m
Gebäude mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche
Verkaufsstätten mehr als 2.000 m2
Büro- und Verwaltungsgebäude mehr als 3.000 m2
Versammlungsstätten mehr als 200 Besucher/innen in Versammlungsräume
im Freien mehr als 1.000 Besucher/innen
Sportanlagen
Schank- und Speisegaststätten mehr als 200 Gastplätze,
Beherbergungsstätten mehr als 30 Betten
Pflege- und Betreuung
Krankenhäuser
Wohnheime
Tageseinrichtung für Kinder, behinderte, alte Menschen
Schulen
Justizvollzugsanstalten
Camping
Vergnügungsparks
Regallager Höhe mehr als 9 m
Anlagen / Lager Explosions-Brandgefahr
Garagen mehr als 1.000 m2
kleine Sonderbauten sind :
alle Gebäude, die nicht unter den großen Sonderbauten fallen und für die das einfache Baugenehmigungsverfahren gestellt wird.