Sie planen ein Wohngebäude ?
Denken Sie an die Vorgaben der Bauordnung § 49.
Wichtig sind insbesondere die Planung des 1. und des 2. Rettungsweges. Diese müssen barrierefrei und mit der DIN 18040-2 abgestimmt sein, sonst
bekommen Sie den Bauantrag unbearbeitet zurück. Eine durchführbare Brandschutzplanung ist wichtig !
Wir Fachplaner für den baulichen Brandschutz helfen Ihnen bei der Umsetzung. Wir erstellen auch für Sie und / oder der Bauherrschaft den
erforderlichen barrierefreien Brandschutznachweis für die Gebäudeklasse 4 + 5. Wir erarbeiten für Sie den Brandschutznachweis nach BauO NRW § 68.
Nutzen Sie unseren Service für die kostenlose Erstberatung
Tel. 0221 340 98 300
info@ing-schmitz.com