barrierefrei  planen und bauen

 

Sie planen ein Wohngebäude ? 

Denken Sie an die Vorgaben der Bauordnung  § 49.   

Wichtig sind insbesondere die Planung des 1. und des 2. Rettungsweges. Diese müssen barrierefrei und mit der DIN 18040-2 abgestimmt sein, sonst bekommen Sie den Bauantrag unbearbeitet zurück. Eine durchführbare Brandschutzplanung ist wichtig !

Wir Fachplaner für den baulichen Brandschutz helfen Ihnen bei der Umsetzung.  Wir erstellen auch für Sie und / oder der Bauherrschaft den erforderlichen barrierefreien Brandschutznachweis für die Gebäudeklasse 4 + 5. Wir erarbeiten für Sie den Brandschutznachweis nach BauO NRW  § 68.

 

Nutzen Sie unseren Service  für die kostenlose Erstberatung

Tel. 0221 340 98 300

info@ing-schmitz.com