ein Brandschutzkonzept     für jeden Sonderbau

 

Wir sind erfahrene Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz und erstellen für Ihren Sonderbau das notwendige  Brandschutzkonzept.  Nach der BauO NRW § 70  Absatz 2  ist mit dem Bauantrag auch das Brandschutzkonzept einzureichen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Brandschutzplanung.

 

 

Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne.

 Tel.          0221 - 340 98 300

e-mail     info@ing-schmitz.com

Hier einige Referenzen unserer erstellten Brandschutzkonzepte

 

große Sonderbauten sind :

Hochhäuser mehr als 22 m Höhe

bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m

Gebäude mit mehr als  1.600 m2 Grundfläche

Verkaufsstätten mehr als 2.000 m2

Büro- und Verwaltungsgebäude mehr als  3.000 m2

Versammlungsstätten mehr als 200 Besucher/innen in Versammlungsräume

im Freien mehr als 1.000 Besucher/innen

Sportanlagen

Schank- und Speisegaststätten  mehr als 200 Gastplätze,

Beherbergungsstätten mehr als  30 Betten

Pflege- und Betreuung

Krankenhäuser

Wohnheime

Tageseinrichtung für Kinder, behinderte, alte Menschen

Schulen

Justizvollzugsanstalten

Camping

Vergnügungsparks

Regallager Höhe mehr als 9 m

Anlagen / Lager Explosions-Brandgefahr

Garagen mehr als 1.000 m2

 

 

kleine Sonderbauten sind :

alle Gebäude, die nicht unter den großen Sonderbauten fallen und für die das einfache Baugenehmigungsverfahren gestellt wird.